Hauptverhandlung
- Nach Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es zur öffentlichen Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht. Nach Aufruf der Sache verliest die Staatsanwaltschaft den Anklagesatz.
- Anschließend wird der Angeklagte wie bei der Verhaftung über sein Schweigerecht belehrt. Wenn der Angeklagte aussagebereit ist, erfolgt seine Vernehmung zur Sache.
- Danach wird die Beweisaufnahme durchgeführt. Anschließend werden die Plädoyers gehalten. Die Hauptverhandlung schließt mit der Verkündung des Urteils.
