Polizeiliche Ermittlungen
- Wenn die Polizei Ermittlungen wegen dem Verdacht einer Straftat führt, erhält der Beschuldigte in der Regel zunächst eine Vorladung zur Vernehmung.
- Wenn die Ermittlungsbehörden allerdings davon ausgehen, dass in den Wohn- oder Geschäftsräumen des Beschuldigten Beweismittel sichergestellt werden können, erfolgt eine vorherige Durchsuchung. Andernfalls wäre der Untersuchungszweck gefährdet.
- Im schlimmsten Fall kann sogar eine vorläufige Festnahme oder Verhaftung erfolgen. Der Unterschied zwischen den beiden Maßnahmen besteht darin, dass bei der vorläufigen Festnahme noch kein Haftbefehl besteht.
