Vorteilsannahme
- Der Straftatbestand Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB setzt eine Dienstausübung durch einen Amtsträger voraus. Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt.
- Kern der Korruptionsdelikte ist die Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteilszuwendung durch eine zumindest stillschweigende Unrechtsvereinbarung.
- Bei der Vorteilsannahme kann das Beamtenverhältnis nach § 26 BeamtStG beendet werden.
