Polizeiliche Ermittlungen
- Wenn die Polizei Ermittlungen wegen dem Verdacht einer Straftat führt, erhält der Beschuldigte in der Regel zunächst eine Vorladung zur Vernehmung.
- Wenn die Ermittlungsbehörden allerdings davon ausgehen, dass in den Wohn- oder Geschäftsräumen des Beschuldigten Beweismittel sichergestellt werden können, erfolgt eine vorherige Durchsuchung. Andernfalls wäre der Untersuchungszweck gefährdet.
- Im schlimmsten Fall kann sogar eine vorläufige Festnahme oder Verhaftung erfolgen. Der Unterschied zwischen den beiden Maßnahmen besteht darin, dass bei der vorläufigen Festnahme noch kein Haftbefehl besteht.

Auch außerhalb klassischer Vernehmungssituationen verfolgt die Polizei immer das Ziel, mit dem Beschuldigten über den Tatvorwurf zu reden, um auf diese Art und Weise an belastende Informationen zu gelangen. Das gilt grundsätzlich im Zusammenhang mit jeder behördlichen Ermittlungsmaßnahme, also auch bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung oder Gegenüberstellung. Aber insbesondere in der Stresssituation eines Erstzugriffs im Zusammenhang mit einer Durchsuchung oder Verhaftung kann der zumeist überrumpelte Verdächtige zu schwerwiegenden Fehlern verleitet werden. Denn oftmals merkt der Beschuldigte in einem Gespräch mit der Polizei gar nicht, dass er gerade dabei ist, sich mit seinen Angaben selbst zu belasten. Er unterliegt vielmehr dem Irrtum, dass er durch irgendwelche Erklärungen den Tatverdacht entkräften kann. Und der spätere Widerruf eines Geständnisses ändert nur in Ausnahmefällen etwas an dessen Verwertbarkeit. Es empfiehlt sich daher, bei jedem Kontakt mit der Polizei konsequent zu schweigen und sich zunächst mit einem Anwalt für Strafrecht zu beraten.