Verstoß gegen § 123 StGB
- Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB ist ein Dauerdelikt. Geschütztes Rechtsgut ist das individuelle Hausrecht.
- Schutzobjekte sind die Wohnung, der Geschäftsraum, das befriedete Besitztum und abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind.
- Tathandlungen sind das Eindringen oder Verweilen trotz Aufforderung des Berechtigten.
Wohnung?
- Unter Wohnung versteht man einen Raum, der einem oder mehreren Menschen zur Benutzung dient. Begrifflich fallen darunter auch zur Wohnung gehörige Gemeinschaftsräume.
- Eine bewegliche Sache, beispielsweise ein Wohnwagen, kann ebenso Wohneigenschaft haben.
- In Abgrenzung zum Geschäftsraum darf der Hauptzweck der Benutzung allerdings nicht im Arbeiten bestehen.