Verstoß gegen §§ 123, 124 StGB
- Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB ist ein Dauerdelikt. Geschütztes Rechtsgut ist das individuelle Hausrecht.
- Schutzobjekte sind die Wohnung, der Geschäftsraum, das befriedete Besitztum und abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind.
- Tathandlungen sind das Eindringen oder Verweilen trotz Aufforderung des Berechtigten.
Was versteht man unter Wohnung?
- Unter Wohnung versteht man einen Raum, der einem oder mehreren Menschen zur Benutzung dient. Begrifflich fallen darunter auch zur Wohnung gehörige Gemeinschaftsräume.
- Eine bewegliche Sache, beispielsweise ein Wohnwagen, kann ebenso Wohneigenschaft haben.
- In Abgrenzung zum Geschäftsraum darf der Hauptzweck der Benutzung allerdings nicht im Arbeiten bestehen.
Wann liegt befriedetes Besitztum vor?
- Unter befriedetem Besitztum versteht man jede unbewegliche Sache, die gegen das Betreten durch andere mittels Eingrenzung gesichert ist.
- Abbruchhäuser und Rohbauten können durch geeignete Maßnahmen befriedet werden.
Was bedeutet Raum?
- Ein Raum ist zum öffentlichen Dienst bestimmt, wenn in ihm Tätigkeiten ausgeführt werden, die im öffentlichen Interesse liegen.
- Zum öffentlichen Verkehr ist ein Raum bestimmt, wenn er der Allgemeinheit zum Personen- und Gütertransport dient. Auch bewegliche Sachen können abgeschlossene, also gegen ein Betreten geschützte, Räume darstellen.
Was ist Eindringen oder Verweilen?
- Unter Eindringen versteht man das Betreten gegen oder ohne den Willen des Berechtigten. Wer den Hausrechtsinhaber daran hindert die Türe zu schließen, indem er den Fuß dazwischen stellt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal des Eindringens.
- Beim Begriff unbefugt handelt es sich um das allgemeine Deliktsmerkmal der Rechtswidrigkeit.
- Sofern eine generelle Zutrittserlaubnis besteht, entfällt diese nicht dadurch, dass der Täter beim Betreten subjektiv widerrechtliche Ziele anstrebt. Es kommt immer auf das objektive Erscheinungsbild an. Wer einen Diebstahl begeht, verwirklicht daher in der Regel keinen Hausfriedensbruch. Anders verhält sich dies beim maskierten Bankräuber.
- Ein Hausverbot kann sich gegen eine Person oder eine hinreichend konkretisierte Personengruppe richten.
- Ein durch Täuschung erschlichenes oder dem Täter unbekanntes Einverständnis schließt den Tatbestand aus.
- Beim Verweilen trotz Aufforderung kommt es nicht darauf an, dass der Aufenthalt davor unbefugt gewesen ist. Diese Tatvariante hat keine Bedeutung, wenn dem Verweilen ein widerrechtliches Eindringen vorausgeht.
- Beim Begriff widerrechtlich handelt es sich erneut um das allgemeine Deliktsmerkmal der Rechtswidrigkeit. Das Hausrecht des Mieters erlischt erst nach der tatsächlichen Räumung. Bei Mitberechtigten kann jeder für sich allein sein Einverständnis betreffend den Aufenthalt eines Dritten erklären, es sei denn, das Einverständnis ist unzumutbar.
Was ist schwerer Hausfriedensbruch?
- Beim schweren Hausfriedensbruch gemäß § 124 StGB handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand. Voraussetzung ist, dass der Täter Teil einer Menschenmenge ist, die sich zusammenrottet und in gewalttätiger Absicht einen Hausfriedensbruch begeht.
- Unter Menschenmenge versteht man eine unüberschaubare Personenmehrheit von mindestens 15 Personen.
- Zusammenrotten ist das Zusammentreten zu einem gemeinschaftlichen gewalttätigen Handeln. Wie beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB muss es aber nicht zu einer körperlichen Verletzung kommen. Sofern nur Einzelne innerhalb einer friedlichen Versammlung gewaltbereit sind, liegt keine Zusammenrottung vor. Es ist nicht erforderlich, dass der Täter beim Eindringen selbst beteiligt ist.
- Mit dem Straftatbestand des Landfriedensbruchs gemäß § 125 StGB ist Tateinheit möglich.