Verstoß gegen das NpSG
- Neue psychoaktive Stoffe werden in der Drogenszene als Legal Highs bezeichnet. Beworben werden diese Substanzen auch als Räuchermischungen oder Badesalze.
- Tatsächlich handelt um synthetische Cannabinoide und um mit Amfetaminen verwandte Stoffe. Kräuter dienen allenfalls als Träger für die in der Regel chemisch hergestellten Substanzen. Der Konsum erfolgt durch Rauchen oder Schnupfen.
- Die Herstellung erfolgt meistens in Untergrundlaboren im Ausland, insbesondere in Indien und China. Der Vertrieb der Legal Highs erfolgt über das Internet.
- Bei psychoaktiven Substanzen können das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Neue-
psychoaktive- Stoffe- Gesetz (NpSG) zur Anwendung kommen. Das Arzneimittelgesetz (AMG) ist in der Regel nicht anwendbar. - In der Anlage II zum BtMG sind beispielsweise gelistet: JWH-
007, JWH- 015, JWH- 081, JWH- 122, JWH- 200, JWH- 203, JWH- 210, JWH- 250, JWH-251,JWH-018, JWH- 019, JWH- 093, CP 47, 497, CP 47, 497- C6, CP 47, 497- C8 und CP 47, 497- C9, m‑CCP, 4‑MMC, 4‑FA, 1‑Adamantyl,(1‑pentyl-1H-indol-3-yl)methanon, AM- 694, Butylon, Ethcathinon, 4‑FMC, 4‑FMA, p‑FPP, 4‑Fluortropacocai, Methedron, PMEA, 4‑Methylamfetamin, MBZP, MDPV, 4‑MEC, Methylon, Naphyron, RCS‑4, TFMPP und AM- 2201. Für einige dieser Substanzen hat der Bundesgerichtshof (BGH) auch Grenzwerte zur nicht geringen Menge bestimmt, beispielsweise für JWH- 018, JWH- 073, CP 47,497-C8-Homolog und CP 47, 497. - Dopingmittel wirken nicht psychoaktiv. Insoweit ist das Anti-
Doping- Gesetz (AntiDopG) anwendbar.